1    Beitritt

Mitglied kann jede 21 jährige natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele und den Zweck des Vereins fördern und unterstützen möchte.

Der Beitritt zum Verein ist mit der schriftlichen Aufnahmebestätigung durch den Vorstand vollzogen, und bedarf keiner weiteren Erklärung seitens des Vereins.

Die Mitgliedschaft beginnt mit dem ersten Tag nach der schriftlichen Bestätigung der Mitgliedschaft durch den Vorstand.

 

Die Mitgliederversammlung legt die Höhe der Aufnahmegebühr fest, mit deren Eingang die Mitgliedschaft beginnt.

Alle neuen Vereinsmitglieder erhalten bis zum Abgabestart grundsätzlich zunächst den Status eines Gründungsmitglied .

Gründungsmitglied:

Gründungsmitglied sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die Ziele und Aktivitäten des Cannabis Social Club BietWeed Pforzheim/Enzkreis unterstützen.

Gründungsmitglied können die exklusiv für Mitglieder angebotenen Leistungen des Vereins nutzen.

Großzügigen Gründungsmitglied verleiht der Vorstand eine Ehrenmitgliedschaft.

Nach Ermessen kann der Vorstand Vereinsleistungen wie Werbefläche auf Vereins Werbe- und Kommunikationsmitteln oder Präsentationsmöglichkeit auf Vereinsveranstaltungen gewähren.

Die Clubmitgliedschaft starten automatisch ab dem Monat, in dem die Abgabe von Cannabis – auf Basis der noch zu schaffenden gesetzlichen Grundlage – beginnt.

Clubmitglied:

Clubmitglieder sind natürliche Personen / Privatpersonen, welche ihren privaten Cannabisbedarf über den Verein beziehen, den Club besuchen und aktiv am Vereinsleben und dem gemeinschaftlichem Cannabisanbau teilnehmen möchten.

Mitgliedern stehen verschiedene Arten von Clubmitgliedschaften zur Auswahl, die dem unterschiedlichen Konsumverhalten der Mitglieder gerecht werden.

Die jeweilig beabsichtigte Art der Clubmitgliedschaft ist mit Abgabe des Aufnahmeantrages zu wählen.

Jedes Clubmitglied erhält entsprechend der gewählten Art der Clubmitgliedschaft monatlich eine bestimmte Freimenge Cannabis. Darüber hinaus können Mitglieder weiterer Cannabis über den Cannabis Social Club BietWeed beziehen.

Abänderungen der angegebenen Art der Clubmitgliedschaft sind durch schriftlichen Antrag des Mitglieds an den Vorstand möglich.

Bei Erlangung einer Vollmitgliedschaft wird die Art der Clubmitgliedschaft beibehalten oder kann auf schriftlichen Antrag an den Vorstand abgeändert werden.

Vollmitgliedschaft erlangt man durch Mitarbeit und auf schriftlichen Antrag als Club- oder Gründungsmitglied . Dieser bedarf ebenfalls der schriftlichen Zustimmung des jeweils aktiven Vorstandes.

Vollmitglied: Vollmitglieder sind vom Vorstand benannte natürliche Personen, die aktiv die Ziele des Cannabis Social Club BietWeed voranbringen und mindestens 20Std/Monat ehrenamtliche Arbeit leisten. Nur Vollmitglieder besitzen Wahl- und Mitentscheidungsrecht. Der Vollmitgliedschaft geht in jedem Fall eine Mitgliedschaft als Club- oder Fördermitglied voraus.

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Rechte und Pflichten der Mitglieder

Gründer- und Clubmitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. Auf Mitgliederversammlungen besitzen Sie das Rede- und Antragsrecht, jedoch kein Stimm- oder Wahlrecht.

Alle Vereinsmitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen und insbesondere auch in der Öffentlichkeit alles zu unterlassen, was Zweck, Zielen und Aufgaben des Vereins gemäß der Satzung zuwiderläuft oder dem Ansehen des Vereins zu Schaden geeignet ist.

Alle Mitglieder sind verpflichtet, die zu leistende Zuwendung pünktlich zu zahlen.

Sie sind außerdem dazu verpflichtet, dem Verein Änderungen ihrer Postadresse (CanG) und Änderungen ihrer E-Mail- Adresse umgehend mitzuteilen. Für Folgen, die sich daraus ergeben, dass das Mitglied dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet das Mitglied und stellt den Verein von jeglicher Haftung frei.

Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Lehnt der Vorstand eine Mitgliedschaft ab, hat er dies dem Bewerber schriftlich mitzuteilen. Der Bewerber hat das Recht, den Antrag auf Mitgliedschaft der nächsten Mitgliedervollversammlung vorzulegen. Diese entscheidet dann erneut und endgültig.

3 Aufnahmegebühr und Beitragszahlungen

Der Cannabis Social Club BietWeed erhebt eine Aufnahmegebühr. Die Höhe der Aufnahmegebühr wird von der Mitgliederversammlung festgelegt und beträgt 100,00€.

Mitgliedsbeiträge werden immer für ein ganzes Geschäftsjahr erhoben. Der Stichtag zur Zahlung von Jahresbeiträgen ist der 1. März. Zu diesem Tag ist der Jahresbeitrag zu entrichten.

Auf Antrag können die Mitgliederbeiträge auch monatlich, viertel- und halbjährlich gezahlt werden

Alle Mitglieder werden vor Einzug bzw. Fälligkeit der Zahlung per E-Mail informiert.

Erstbeiträge müssen innerhalb von 14 Tagen nach der Antragsannahme gezahlt werden.

Mitgliedschaften, die im laufenden Jahr beginnen, werden mit den verbleibenden Monatsbeiträgen berechnet.

Hat ein Mitglied seinen Jahresbeitrag bis zum Stichtag des Kalenderjahres nicht entrichtet, wird es vom Vorstand abgemahnt. Erfolgt trotz Mahnung keine Zahlung des Beitrages, informiert der Vorstand das Mitglied über drohenden Ausschluss wegen Beitragssäumigkeit. Erfolgt auch dann keine Zahlung, schließt der Vorstand das Mitglied nach angemessener Zeit aus. Über den Ausschluss von Mitgliedern wegen Beitragssäumigkeit informiert der Vorstand die folgende Mitgliederversammlung

Auszuschließende Mitglieder dürfen ihren Ausschluss auf der folgenden Mitgliederversammlung anfechten, sofern sie bis dahin fehlende Beiträge entrichtet haben.

Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch mit Beginn eines jeden weiteren Kalenderjahres.

Bei Kündigung der Mitgliedschaft vor Ablauf eines Monats, Quartals oder Geschäftsjahres werden keine Mitgliedsbeiträge zurückerstattet.

Der Vorstand kann in Einzelfallentscheidungen Beiträge auf bis zu 1,-€ pro Jahr reduzieren oder bereits fällige Beiträge stunden. Der Vorstand ist dabei gehalten, davon, in Verantwortung den Vereinszielen und den zahlenden Mitgliedern gegenüber, sparsam Gebrauch zu machen, jedoch auch Menschen, die sich einen regulären Beitrag nicht leisten können, die Mitgliedschaft zu ermöglichen. Gleiches gilt für den Vereinszuschlag auf Sonderbeiträge. Der Vorstand soll in der Einzelfallprüfung die Privatsphäre des Mitglieds besonders achten.

Der Grundbeitrag für ein Gründungsmitglied (natürliche Person) im CSC BietWeed beträgt 20,00€/Monat bzw. 240,00€ pro Jahr.

Der Grundbeitrag für eine Vollmitgliedschaft im Cannabis Social Club BietWeed beträgt 20,00€/Monat bzw. 240,00€ pro Jahr und 20 Stunden ehrenamtliche Arbeit für den Cannabis Social Club BietWeed pro Monat bzw. 240 Stunden pro Jahr.

Ein Vollmitglied hat das Recht, nicht erbrachte ehrenamtliche Arbeitsleistungen durch eine entsprechende Geldleistung zu ersetzen, wobei eine Arbeitsstunde mit einem Geldbetrag abzugelten ist. Die Höhe dieses Geldbetrags pro nicht geleistete Arbeitsstunde beschließt die Mitgliederversammlung. Arbeits- und Geldleistungen sind entsprechend zu dokumentieren.

Die verschiedenen Arten von Clubmitgliedschaften, ihre jeweiligen Beiträge und die entsprechende monatliche Cannabis-Freimenge in Gramm, Gültigkeit ab Monat des Abgabestarts:

Bronze – Mitgliedschaft

Der Grundbeitrag beträgt 25,00€/Monat, bzw. 300,00€ pro Jahr.

 

Monatliche Freimenge: noch von der Mitgliederversammlung festzulegen

 

Silber – Mitgliedschaft

Der Grundbeitrag beträgt 50,00€/Monat, bzw. 600,00€ pro Jahr.

 

Monatliche Freimenge: noch von der Mitgliederversammlung festzulegen

 

Gold – Mitgliedschaft

Der Grundbeitrag beträgt 85,00€/Monat, bzw. 1020,00€ pro Jahr.

 

Monatliche Freimenge: noch von der Mitgliederversammlung festzulegen

Clubmitgliedschaften sind so angelegt, dass der zugrunde gelegte Grammpreis mit steigendem Clubbeitrag sinkt.

Die Umwandlung der Gründermitgliedschaft in eine Clubmitgliedschaft vollzieht sich mit dem Monat des Starts der Cannabis-Abgabe und entsprechend der gewählten Art der Clubmitgliedschaft sowie dem Eingang des entsprechenden Clubmitglied-Beitrages automatisch. Mitglieder werden über die Umwandlung und die Anpassung der Grundbeiträge im Vorfeld per E-Mail informiert.

 

Der Vorstand kann per Beschluss die Beiträge in alle Richtungen anpassen, um auf aktuelle Situationen, wie beispielweise die Aufnahme des gemeinschaftlichen Anbaus, reagieren zu können. Die Mitglieder müssen unter Wahrung einer sechswöchigen Frist über anstehende Änderungen in Kenntnis gesetzt werden.

3.1 Beiträge von juristischen Personen

Im Cannabis Social Club BietWeed können auch juristische Personen, wie Vereine, NGOs, Parteien oder Firmen Mitglied werden, um die Vereinsziele zu fördern. (Laut Satzung haben diese aber kein Stimmrecht.) Die Beiträge sollen sich an der finanziellen Situation der Organisationen / Firmen orientieren. Die folgend genannten Beiträge sind Empfehlungen. Beiträge für juristische Personen vereinbart der Vorstand im Zuge der Entscheidung über den Beitrittsantrag. Der Beitrag für eine juristische Person darf aber das doppelte des Beitrages eines Vollmitglieds nicht unterschreiten.

Non Profit (Vereine, Parteien, NGOs)

Klein: Grundbeitrag x 2 = 480,00€ jährlich

Mittel: Grundbeitrag x 4 = 960,00€ jährlich

Groß: Grundbeitrag x 10 = 2400,00€ jährlich

Profit (Firmen)

Klein: Grundbeitrag x 4 = 960,00€ jährlich

Mittel: Grundbeitrag x 10 = 2400,00€ jährlich

Groß: Grundbeitrag x X jährlich

3.2 Sonderbeiträge Sonderbeiträge werden in Ausnahmefällen nur von Clubmitgliedern und Vollmitgliedern, also Mitgliedern, die am gemeinschaftlichen Cannabisanbau teilnehmen, getragen und dienen der Finanzierung des Anbaus. Sonderbeiträge werden durch die Mitgliedervollversammlung beschlossen und zur Deckung außergewöhnlicher Kosten verwendet. Die Höhe des individuellen Sonderbeitrags wird maßgeblich durch die Eigenbedarfsmenge und die gewünschten Sorten des jeweiligen teilnehmenden Mitglieds bestimmt. Diesen Selbstkostenanteil errechnet der Anbau Rat.

Hinzu kommt ein in dieser Beitragsordnung festgelegter Vereinszuschlag und ggf. gesetzlich geregelte Abgaben.

Mit dem Vereinszuschlag finanziert der Verein Investitionen, die nicht sofort und voll auf den Selbstkostenanteil umgelegt werden können, eventuell Überschüsse, die im Falle von Verlust, z.B. durch Missernte für einen Ausgleich benötigt werden (Puffer) und die Organisation des gemeinschaftlichen Anbaus.

3.3. Zahlungsformen

Beiträge können in folgenden Zahlungsformen geleistet werden:

Barzahlung

Einzelüberweisung

Dauerauftrag

SEPA-Lastschriftverfahren

Eingegangene Zahlungen werden vom Empfänger dokumentiert.

4  Ende der Mitgliedschaft

Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt eines Mitglieds aus dem Vereinsregister erfolgt nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende.

Der Ausschluss eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund kann durch die Mitgliederversammlung oder den Vorstand ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstoßen hat.

Ein Mitglied kann weiterhin kraft Beschlusses des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn die Erreichbarkeit seit einem Jahr und länger nicht mehr gegeben ist.

Die Mitgliedschaft endet durch Streichung, wenn trotz zweimaliger Mahnung im Mindestabstand von zwei Wochen die Mitgliedsbeiträge nicht entrichtet wurden.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis.

Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.

5 Änderung der Beitragsordnung

Diese Beitragsordnung kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden. Entsprechende Anträge können von Mitgliedern bei Vorstand schriftlich eingereicht werden. Sie sind mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zu versenden.

6 Schlussbestimmungen

Weitere Informationen sind der aktuellen Satzung zu entnehmen.

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